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„Wir beginnen da, wo klassische Werbeagenturen nicht mehr weiterwissen“

Agentur für Webdesign, Internetagentur, Agentur für Online Marketing, Kommunikationsagentur, Multimedia Agentur, IT-Dienstleister, Suchmaschinenoptimierung, Content Management Systeme, CMS Vergleich, TYPO3, Crossmedia Publishing, User Experience, Relaunch, Media Asset Management, Barriere frei, Medien, Public Relations, Presse Arbeit

Unsere AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Erbringung/Vermittlungen von Dienstleistungen in den Bereichen Grafikdesign, Onlinemarketing, Public Relation & Callcenter Dienstleistungen durch StenfordMarketing - Inhaber Andreas Thommen nachfolgend "StenfordMarketing" genannt.

StenfordMarketing – Ihre Multimedia Agentur
Inhaber Herr Andreas Thommen
Kurfuerstenallee 47
D - 28211 Bremen
Tel: +49 (0) 421 / 84 78 71 21
Fax: +49 (0) 1805-233633-97740
Mail: Info@Stenford-Marketing.de
Netz: www.Stenford-Marketing,de

Lieber Kunde!
Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen auf kompetente Weise Ihre Wünsche zu erfüllen. Dazu gehören auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB. Die nachfolgenden Bedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.



1. Zusammenarbeit



1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der „StenfordMarketing“ unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die „StenfordMarketing“ ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.



2. Mitwirkungspflichten des Kunden



2.1. Der Kunde unterstützt die „StenfordMarketing“ bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige „Zur Verfügung stellen von Informationen“, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

2.2. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der „StenfordMarketing“ im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der „StenfordMarketing“ umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die „StenfordMarketing“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.



3. Beteiligung Dritter



3.1. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der „StenfordMarketing“ tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die „StenfordMarketing“ hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die „StenfordMarketing“ aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.



4. Termine



4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der „StenfordMarketing“ nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die „StenfordMarketing“ nicht zu vertreten und berechtigen die „StenfordMarketing“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die „StenfordMarketing“ wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.



5. Leistungsänderungen



5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der „StenfordMarketing“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der „StenfordMarketing“ äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die „StenfordMarketing“ von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 Die „StenfordMarketing“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die „StenfordMarketing“, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die „StenfordMarketing“ dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die „StenfordMarketing“ die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die „StenfordMarketing“ dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die „StenfordMarketing“ wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands-Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der „StenfordMarketing“ berechnet.

5.8 Die „StenfordMarketing“ ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der „StenfordMarketing“ für den Kunden zumutbar ist.



6. Vergütungen



6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten und Spesen. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der „StenfordMarketing“ mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die „StenfordMarketing“ eine Handling Fee in Höhe von 250, 00 € erheben.

6.2 Die Vergütung der „StenfordMarketing“ erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der „StenfordMarketing“, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die von der „StenfordMarketing“ erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der „StenfordMarketing“ getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der „StenfordMarketing“ für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.



7. Rechte



7.1 Die „StenfordMarketing“ gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Sämtliche Rechte an den durch die high4 „StenfordMarketing“ erbrachten Leistungen werden erst im Augenblick der vollständigen Zahlung seitens des Kunden an ihn übertragen.



8. Schutzrechtsverletzungen



8.1 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die „StenfordMarketing“ - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.



9. Rücktritte



9.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die „StenfordMarketing“ diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.



10. Haftung



10.1 Die „StenfordMarketing“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die „StenfordMarketing“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der jeweils vereinbarten Vergütung.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die „StenfordMarketing“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der „StenfordMarketing“.



11. Abwerbungsverbote



11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der „StenfordMarketing“ abzuwerben oder ohne Zustimmung der „StenfordMarketing“ anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der „StenfordMarketing“ der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.



12. Geheimhaltungen, Presseerklärung



12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-Mail - zulässig.



13. Schlichtung



13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Ulrich Brinkmann & Klaus Wewerka Rechtsanwaltssozietät, Parkstr. 68, in 28209 Bremen unter 0421/ 3469818 anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.



14. Sonstige Vereinbarungen



14.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.3 Die „StenfordMarketing“ darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die „StenfordMarketing“ darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.



15. Zahlungsmodalitäten



15.1 Dem Kunden wird für jeden Auftrag der zum Auftragseingang gültige Preis entsprechend der ihm zur Verfügung stehenden Preisliste/Internetseite/Angebot in Rechnung gestellt und gilt vom Kunden mit Auftragseingang als akzeptiert. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus zum Zeitpunkt des Auftragseingangs und ist, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus ohne Abzug zu zahlen. In diesem Fall wird mit der Ausführung des Auftrags erst nach Zahlungseingang begonnen. Liegt der vereinbarte Ausführungsbeginn vor dem Zahlungseingang, wird der Auftrag mit Feststellung des Zahlungseingangs automatisch gestartet. Wurde eine Zahlung per Einzugsermächtigung oder Lastschrift vereinbart, hat der Kunde sicherzustellen, dass ein problemloser Bankeinzug gewährleistet ist. Im Fall einer Rückbuchung oder eines Widerspruchs des Bankeinzugs hat der Kunde alle für "StenfordMarketing" entstehenden Bankspesen zu tragen. Alle Rechnungen und Mahnungen werden online, per Post oder über andere Medien zugestellt. Zahlungsmöglichkeiten: Per EC- Cash, per Rechnung, per Einzugsermächtigung oder in Bar!

Zahlungen an StenfordMarketing gehen auf folgendes Konto:

Bankverbindung:
Deutsche Bank 24
Kontoinhaber: A.Thommen
Kontonr.: 1843226
Bankleitzahl: 290 700 24
IBAN: DE89 2009 0900 1234 5678 90
BIC: DEUTDEDBBRE



16. Datenschutzbestimmungen



16.1 "StenfordMarketing" ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich auf EDV-Trägern zu speichern und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit und Datenaustauschverträgen zu verwenden und an die für die Vermittlung notwendigen Personen/Kooperationspartner/Partner-Firmen weiterzugeben. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDSG). Eine Weitergabe der Daten des Kunden im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von "StenfordMarketing" erfolgt lediglich an den Kooperationspartner, sowie die benannten Betreuungskräfte und Kooperationspartner im Allgemeinen. Der Kunde hat das Recht, unentgeltliche Auskünfte über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und jederzeit, die Einwilligung in die Speicherung der Daten mit Wirkung auf die Zukunft zu widerrufen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen in Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung sowie sämtliche Angaben von Websites innerhalb des Bereichs für registrierte Werbekunden vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. "StenfordMarketing" richtet sich nach den nach deutschem/EU-Recht gültigen Datenschutzbestimmungen, behandelt alle Daten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Sollte der Kunde nachweislich gegen diese AGB verstoßen, kann "StenfordMarketing" zur Wahrung der rechtlichen Interessen auf die persönlichen Daten des Kunden zugreifen.



17. Schlussbestimmungen



17.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

17.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

17.4 Zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der „StenfordMarketing“, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.



18. Sicherheitshinweis



18.1 Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.


Kontakt



Tel: +49 (0) 421 / 84 78 71 21
Fax: +49 (0) 1805-233633-97740

Info@Stenford-Marketing.de

Mo.-Fr. 10.00 - 18.00 Uhr
Sa.   10.00 - 16.00 Uhr


Anschrift



StenfordMarketing
Andreas Thommen
Kurfuerstenallee 47
28211 Bremen (German)


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